Novaesium, alias Neuss

Bestattungsformen. In der römischen Antike gab es grundsätzlich zwei Arten der Bestattung:

  1. Die Verbrennung (Kremation), bei welcher der Leichnam auf einem öffentlichen Verbrennungsplatz (ustrinum publicum) eingeäschert und die Rückstände des Körpers, i.e. der Leichenbrand, in einem Behälter (z.B. einer Urne oder einem Ossuarium) an einem anderen Platz beigesetzt wurde. Manchmal wurde die Kremation auch an bzw. über der Grabgrube (Lat. bustum, Leichenbrandstätte) durchgeführt.
  2. Die Erd- bzw. Körperbestattung (Inhumation), bei welcher der Leichnam als Ganzes vielfach in Bleisärgen oder Sarkophagen oder - bei ärmeren Leuten - in Holzkisten beigesetzt oder einfach nur in ein Leichentuch eingeschlagen und in die Erde gelegt wurden. Säuglinge wurden in der Regel unverbrannt beigesetzt, und Kriminelle bzw. Mitglieder sozialer Randgruppen verscharrte man am Rande der Nekropolen.

Während in der frühen bis mittleren Kaiserzeit, d.h. im 1. und 2. Jh. n.Chr., noch die Brandbestattung vorherrscht, werden gegen Ende des 2. Jhs. die Körpergräber häufiger. In der Spätantike, d.h. ab dem 4. Jh., bis zum Ende des Imperium Romanum ist es dann die dominierende Bestattungsform. Bei den Brandbestattungen werden in der Forschung mehrere Formen unterschieden:

Bei einem Urnen- oder Ossuariengrab wurde der Leichenbrand, nachdem der Körper auf dem Scheiterhaufen (rogus)zusammen mit diversen Beigaben, wie etwa Geschirr, Lebensmittel und Erinnerungsstücken, verbrannt worden war, von dem Brandschutt gesondert und an einem anderen Platz in einer Urne bzw. einem Ossuarium (allg. Behälter für die Gebeine, lat. ossa) beigesetzt.

Von einem Brandschüttungsgrab wird gesprochen, wenn der Leichenbrand und die Reste der Grabbeigaben in einer Urne gesammelt und zusammen mit dem Brandschutt, der über bzw. rings um die Urne geschüttet wurde, in die Grabgrube niedergelegt wurde.

Als Brandgrubengrab wird hingegen eine Bestattung bezeichnet, bei welcher der Leichenbrand nicht vom Rest des Scheiterhaufens getrennt, sondern alles zusammen, ohne Urne, in die Grabgrube geschüttet wurde.

Eine vierte Form der Brandbestattung war das bereits erwähnte sog. Bustum. In dem Fall fanden Verbrennung und Bestattung nicht an verschiedenen Orten statt, sondern der Scheiterhaufen wurde über der späteren Grabgrube errichtet. Daher sind die Ränder dieser Gräber durch das Feuer rot verziegelt. Nach der Einäscherung des Leichnams wurden die Reste ausgelesen, in eine Urne gefüllt und getrennt von dem Brandschutt bestattet.

Weitere Informationen und Literatur:

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